Informationen
für den verordnenden Arzt
Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Ergotherapeutische Verordnungen können durch einen Vertragsarzt ausgestellt werden.
Als ergotherapeutische Heilmittel, sowie folgende ergänzende Maßnahmen können verordnet werden:
• motorisch-funktionelle Behandlung
• Hirnleistungstraining
• sensomotorisch-perzeptive Behandlung
• psychisch-funktionelle Behandlung
•thermische Anwendung
•Gruppenbehandlung
•Integration ins häusliche Umfeld
•Doppelbehandlungen (z.B. als Belastungserprobung)
•Schienenversorgung
Bei folgenden Diagnosen sind ergotherapeutische Maßnahmen indiziert:
• Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems (Indikationsschlüssel SB1 – SB3)
• Erkrankungen des Nervensystems (Indikationsschlüssel EN1- EN3)
• psychische Erkrankungen und Störungen (Indikationsschlüssel PS1-PS4)
Als verordnender Arzt können Sie die Anzahl der Behandlungseinheiten und das Heilmittel sowie die Therapiefrequenz pro Woche nach Einschränkung des Patienten auswählen und bei Bedarf einen Hausbesuch oder den Besuch einer Einrichtung verordnen. Nach der Diagnose des Patienten wählen Sie entsprechend dem Heilmittelkatalog die Diagnosegruppe aus. Bei gesetzlich versicherten Patienten sind im Rahmen der Heilmittelrichtlinien und der gültigen Rahmenverträge bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Seit 01. 01. 2021 ist auf die Verwendung des Formulars Nr. 18 zu achten. Weitere Ausfüllhilfen finden Sie hier.
Gerne sind wir Ihnen auch bei dem Ausstellen einer Verordnung behilflich. Sprechen Sie uns einfach an.
Nachdem die empfohlene Gesamtverordnungsmenge ausgeschöpft ist, kann die Ergotherapie mit medizinischer Begründung fortgeführt werden. Je nach Krankenkasse und Diagnose muss dafür ggf. vor der Behandlung ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
Gerne helfen wir den Patienten bei der Antragsstellung sowie Ihnen und Ihrem Praxisteam bei der Beratung zur korrekten Verordnungsausstellung.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne Informationsmaterial zur Verordnung von ergotherapeutischen Maßnahmen zur Verfügung oder beraten Sie gerne persönlich.
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